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OVG Rheinland Pfalz (19.11.2002): Ausreisezentrum nicht zur Erzwingung der Mitwirkung (7 A 10768/02) Urteil (759435 bytes, pdf-File) Mit der Rechtmäßigkeit einer Einweisung in das Ausreisezentrum in Ingelheim hat sich das OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 19. November 2002 befasst. Der Kläger, ein ausreisepflichtiger Iraner, dessen Identität niemals bezweifelt worden war, sollte durch die Unterbringung im Ausreisezentrum dazu gebracht werden, den Antrag für Passersatzpapiere zu unterschreiben. In seiner rechtskräftigen Entscheidung hat das OVG die ausländerbehördliche Auflage zur Einweisung in die Unterkunft aufgehoben. Die Maßnahme erweise sich im konkreten Fall als bloße Sanktion und strafähnliche Maßnahme für die es an einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigung fehle.
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